10 goldene Regeln beim Umgang mit Schusswaffen
- auf Schießanlagen ist die Schießstandordnung zu beachten
- den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten!
- eine Schusswaffe ist immer als geladen zu betrachten, solange man sich nicht persönlich vom Gegenteil überzeugt hat
- es ist immer dafür Sorge zu tragen, dass kein Unbefugter die Waffe an sich nehmen kann
- die Waffe darf nur in sicherer Richtung ge- und entladen werden
- eine geladene Waffe darf nicht aus der Hand gelegt werden
- eine Schusswaffe darf nicht spielerisch auf Personen gerichtet werden
- fremde Waffen dürfen nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung des Besitzers oder der Standaufsicht berührt werden
- kein Hantieren mit Waffen unter dem Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol)
- Waffen sind nur ohne Magazin und geöffnetem Verschluss, das Auswurffenster nach oben zeigend, abzulegen